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Konzentrationskontrolle über private Rundfunkveranstalter
Die Schrift geht anläßlich der Neuregelung des Rechts der Konzentrationskontrolle im Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Frage nach, welchen konzentrationsrechtlichen Bindungen private Rundfunkveranstalter unterliegen. Prüfungsmaßstab ist neben der Vorschrift des Art. 512 GG auch die föderative Struktur des Grundgesetzes. Im Zuge der Analyse wird sowohl auf die aktuellen Probleme des Konzentrationsrechts (Zurechnungsfragen, Angehörigenverhältnisse etc.) als auch auf grundrechtsdogmatische Fragen eingegangen.

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